AGB

1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers innerhalb von 30 Tagen nach deren Eingang schriftlich oder in Textform annimmt oder die bestellte Ware innerhalb dieser Frist ausliefert.

3. Preise

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung des Verkäufers.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils anfallenden Verpackungs-, Versand- und Transportkosten und gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

In den Rechnungen werden Nettowarenwert und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Lieferfristen.

Wird ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich oder in Textform gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, soweit eine Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Störungen des Transportwesens, unverschuldeten Betriebsstörungen oder nicht vom Verkäufer zu vertretenden Verzögerungen bei Vorlieferanten, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

Dauert die Behinderung länger als fünf Wochen an und teilt der Verkäufer dem Käufer auf dessen Anfrage nicht unverzüglich mit, dass die Lieferung innerhalb weiterer 14 Tage erfolgen kann, ist der Käufer zum Rücktritt vom betroffenen Vertrag berechtigt.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung richten sich nach Ziffer 10.

5. Abnahme

Nimmt der Käufer die vertragsgemäß angebotene Ware nicht ab, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, kann er vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens pauschal 20 % des Netto-Kaufpreises der nicht abgenommenen Ware verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Hat der Käufer bei vereinbarten Teillieferungen bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder fällige frühere Leistungen nicht bezahlt, stehen dem Verkäufer hinsichtlich der noch nicht abgerufenen Menge die gesetzlichen Rechte zu.

6. Versand / Gefahrenübertragung / Rücksendungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Werk.

Die Kosten der Verpackung und des Versands trägt der Käufer. Die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens bleibt dem Verkäufer vorbehalten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.

Die freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Ein gesetzliches Rücktritts-, Minderungs- oder sonstiges Mängelrecht des Käufers wird hierdurch nicht eingeschränkt.

Bei einer vom Verkäufer genehmigten Rücknahme mangelfreier Ware, die nicht auf einem vom Verkäufer zu vertretenden Umstand beruht, insbesondere bei Falschbestellungen oder Rückgaben des Kunden des Käufers, wird ein Rücknahmeabschlag von 30 % des Nettowarenwertes berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die dem Verkäufer durch die Rücknahme entstehenden Aufwendungen oder Wertminderungen wesentlich geringer sind. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Aufwendungen oder Wertminderungen vorbehalten.

Mangelfreie Rücksendungen mit einem Nettowarenwert unter 50,00 Euro werden nicht gutgeschrieben. Medizinprodukte, Möbel, Geräte-Carts und technische Komponenten sind von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Erstbestellungen erfolgen die ersten drei Lieferungen gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Verpackungen

Der Käufer übernimmt als gewerblicher Endverbraucher die Pflicht, alle gelieferten Verpackungen (insbesondere Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sowie der Verordnung (EU) 2025/40 / PPWR) auf eigene Kosten ordnungsgemäß und nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften wiederzuverwenden oder zu verwerten. Dies stellt eine Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 4 VerpackG dar.

Der Käufer stellt den Verkäufer von gesetzlichen Rücknahmepflichten sowie von damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einer vom Verkäufer zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

Der Käufer stellt dem Verkäufer auf Verlangen in angemessenem Umfang geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Verwertung zur Verfügung (z. B. Entsorgerquittung, Wiegeschein oder schriftliche Eigenerklärung), damit dieser seine behördlichen Dokumentationspflichten erfüllen kann.

8. Zahlung

Rechnungen sind, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nachnahmelieferungen bleiben vorbehalten. Bei Überweisungen gilt die Zahlung mit Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers rechtfertigen oder gerät der Käufer mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung verlangen und noch ausstehende Leistungen bis zur Stellung der Sicherheit zurückhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Mängelhaftung

Für Mängel der gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung der Verjährungsfrist gesetzlich unzulässig ist.

Herstellergarantien bestehen, soweit vom jeweiligen Hersteller gewährt, unabhängig von den Mängelrechten des Käufers gegenüber dem Verkäufer und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Bei berechtigten Mängeln ist dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder kann sie nach den gesetzlichen Vorschriften verweigert werden, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10.

Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, nicht fachgerechter Montage, Veränderung, Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer oder Dritte oder auf gewöhnlichem Verschleiß beruht und der Verkäufer den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.

Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Reparaturauftrag nichts Wirksames abweichend vereinbart wurde.

10. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind.

Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und zu verarbeiten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

Der Käufer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe der offenen Forderungen des Verkäufers einschließlich Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt bis zum Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Werkunternehmerpfandrecht bei Reparaturen: Wegen seiner Forderungen aus einem Reparaturauftrag steht dem Verkäufer an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Ausgeführte Reparaturen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nimmt der Käufer den Auftragsgegenstand trotz Aufforderung nicht ab oder begleicht er fällige Reparaturkosten trotz Mahnung nicht, kann der Verkäufer den Auftragsgegenstand nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Pfandverwertung, insbesondere §§ 1233 ff. BGB, verwerten. Die Verwertungsabsicht wird dem Käufer vorher schriftlich oder in Textform angekündigt.

12. Ausfuhr

Die gewerbliche Ausfuhr von Produkten des Verkäufers in das Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende außenwirtschafts-, exportkontroll- und sanktionsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

13. Vertragsverletzungen

Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Käufer stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu.

Insbesondere kann der Verkäufer weitere Lieferungen zurückhalten und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

15. Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Merching, den 10. August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen | DTS DESIGN GmbH | Dental Technische Systeme