AGB

I. Gegenstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

II. Vertragsabschluß

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Annahmeerklärung abgesandt hat.

III.Preise

Der Verkaufspreis sowie die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer ergeben sich aus der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 2. In jeder Rechnung werden der Waren Nettowert und die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

IV. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Fristen.

2. Wird ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Setzen einer Nachfrist von vier Wochen, die schriftlich zu erfolgen hat, vom Vertrag zurücktreten.

3. Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Unterbrechung im Transportwesen, Lieferverzug bei evtl. Vorlieferanten und unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert. Hat die Behinderung jedoch länger als 5 Wochen gedauert und wird dem Käufer auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, daß innerhalb von 14 Tagen seit der Anfrage geliefert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

4. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder nicht erfolgter Lieferung sind außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

V. Abnahme

1. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten Nachfrist von 10 Tagen zur Abholung von einer des Verkäufers bestimmten Stelle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 20 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringer Höhe entstanden ist.

2. Hat der Käufer bei Teillieferungen bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder eine frühere Leistung nicht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge ohne Gewährung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

VI.Versand / Gefahrenübertragung / Rücksendungen

1. Der Versand erfolgt in der BRD ab Werk. Die Kosten für die Verpackung trägt der Käufer. Die Art des Versandweges bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

2. Das Transportrisiko geht auf den Käufer über, wenn die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch bei Verlassen des Lagers.

3. Rücksendungen zur Gutschrift benötigen generell vorab unsere Zustimmung. Bei Rücksendungen, die ohne Verschulden des Verkäufers zustande kommen (z.B.Falschbestellung, Kundenrückgabe etc.), wird ein Rückgabeabschlag von mindestens 30% des Warenwertes in Abzug gebracht. Rücksendungen unter einem Nettowert von Euro 50,— werden nicht gutgeschrieben. Medizinprodukte, Möbel, Geräte-Carts und technische Komponenten sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.

4. Bei Erstbestellungen erfolgen die drei ersten Lieferungen gegen Vorkasse.

VII. Zahlung

1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt resp. unter den vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlbar. Nachnahmelieferungen bleiben vorbehalten. Bei Zahlungen durch Bank- oder Postüberweisung gilt die Zahlung bei Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erfolgt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bleibt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB vorbehalten.

2. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung oder sonstige Verbindlichkeiten nicht oder nicht pünktlich erfüllt, in unzulässiger Weise auf die Waren einwirkt oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bestehen, hat der Verkäufer ohne Fristsetzung das Recht, nach seiner Wahl entweder die Waren unbeschadet ihrer Erfüllungsansprüche herauszuverlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann darüber hinaus nach seinem Ermessen Sicherheiten oder Vorauszahlung des Kaufpreises vor Lieferung vom Käufer verlangen. Bei Herausgabe der Ware ist der Käufer zur Spesen und frachtfreien Rücksendung und zum Ersatz eines etwaigen Minderwertes sowie jeden Schadens verpflichtet, der dem Veräufer dadurch entsteht, daß der Käufer nicht oder nicht pünktlich oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

VIII.Gewährleistung

1. Der Verkäufer übernimmt für die Fehlerfreiheit der von ihm gelieferten Waren von zwölf Monaten resp. gem. den Herstellervorgaben. Ausgenommen hiervon sind Reparaturen.

2. Wurde vom Verkäufer eine zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Käufer anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet wird.

IX.Haftung

Alle Schadensersatzansprüche zugunsten des Käufers sind – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers ausgeschlossen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie aus vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgründen hergeleitet werden.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, solange der Verkäufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn hat.

2. Die Befugnis des Käufers, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit Widerruf von des Verkäufers, spätestens mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

4. Mit der Annahme der Vorbehaltsware des Verkäufers durch den Käufer tritt dieser bis zur völligen Zahlung der Forderungen des Verkäufers, die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.

5. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen um 16 % übersteigt, wird der Verkäufer das übersteigende Sicherungsgut freigeben.

6. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

7. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware und die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen an den Verkäufer zu übersenden.

8. Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder Teilen desselben in Verzug gerät.

9. Nicht-Bezahlung. Ausgeführte Reparaturen müssen innerhalb von 10 Werktagen bezahlt werden bzw. gegen Vorkasse und Vereinbarung. Wenn trotz Aufforderung die reparierte oder unreparierte Ware nicht innerhalb von zwei Monaten zurückgefordert wird oder die Reparaturkosten gem. Zahlungsbedingungen nicht bezahlt werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Produkt nicht mehr benötigen oder haben möchten. In diesem Falle wird die Ware zu einem marktüblichen Preis verkauft um die Reparaturkosten bzw. unseren Arbeitsaufwand zu decken.

XI.Ausfuhr

Die gewerbliche Ausfuhr der Produkte des Verkäufers in das Ausland ist nur mit Genehmigung des Verkäufers zulässig.

XII. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen durch den Käufer berechtigen den Verkäufer vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.

XIII. Teilnichtigkeit

Sind Teile dieser Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Sinn der entsprechenden Vorschriften am nächsten kommt.

XIV. Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und alle sonstigen gegenseitigen Ansprüche ist München. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht).

Gerichtsstand ist München | Merching, den 01.01.2013

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